Die Polizei ließ einen falsch geparkten LKW-Auflieger abschleppen – obwohl die Rufnummer des Eigentümers darauf gedruckt war. Der muss trotzdem für die Kosten des Abschleppens aufkommen, entschied nun das VG Düsseldorf. Wenn ein geparkter LKW-Auflieger die öffentliche Sicherheit gefährdet, darf die Polizei ihn sofort abschleppen lassen. Das gilt auch, wenn […]
Der Beitrag VG Düsseldorf zu LKW-Auflieger: Polizei durfte trotz aufgeklebter Nummer abschleppen erschien zuerst auf WBS.LEGAL.