Die Werbung mit einem niedrigen Stückpreis ohne Hinweis auf die Mindestbestellmenge ist irreführend und wettbewerbswidrig. Dies hat das LG Wiesbaden im Fall eines Herstellers für bedruckbare Rettungsdecken entschieden. Die Werbung mit einem niedrigen Stückpreis ohne Hinweis auf eine Mindestbestellmenge kann irreführend und damit wettbewerbswidrig sein. Das hat das Landgericht (LG) […]
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