Um zu einer abschließenden Beurteilung einer Politiker-Beleidigung durch ein Plakat bei einer Versammlung zu kommen, darf nicht nur allein die Äußerung berücksichtigt werden, sondern es muss vielmehr auch der Inhalt des Plakats, das Thema der Demonstration sowie die Anzahl der Versammelten berücksichtigt werden. Dies hat das BayObLG entschieden. Ein Demonstrant, […]
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