Der „untaugliche Versuch“ ist strafbar
Ein Leser fragt an: Wie bitte?! Wenn ich in Südafrika einen Zauberer damit beauftragen würde, meinen Feind weg zu hexen, dann könnte ich in Deutschland wegen versuchtem Mord angeklagt werden? — Zentralrat der Untoten (@rat_der_untoten) March 13, 2025 Nach deutschem Recht im Prinzip ja. Juristisch könnte man das als sogenannten „untauglichen Versuch“ ansehen, wenn man […]