Ein Beamter wollte 13 Minuten als Arbeitszeit gewertet wissen, sein Dienstherr als Pause. Wie eine kurze private Unterbrechung der Arbeitszeit eines Beamten gewertet werden muss, hatte nun das VG Sigmaringen zu entscheiden. Eine private selbstbestimmte Unterbrechung der Arbeit ist nicht als Arbeitszeit zu berechnen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen […]
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