Ein Webdesigner wollte Datenschutzverstöße nicht nur melden, sondern auch gleich zu Geld machen. Das AG Mainz hat diesem Vorgehen nun einen Riegel vorgeschoben. Es macht deutlich, wann ein kommerzieller Hinweis auf DSGVO-Verstöße samt kostenpflichtiger „Lösung“ rechtsmissbräuchlich ist. Ein DSGVO-Auskunftsanspruch kann nicht dazu verwendet werden, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Wer Datenschutzverstöße […]
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