„Genervt sein“ reicht nicht: Das BAG hat entschieden, dass eine verspätete DSGVO-Auskunft allein keinen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz begründet. Nur wer konkrete Nachteile oder reale Missbrauchsgefahr belegt, kann Geld sehen. Eine verspätete Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten allein begründet noch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. […]
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