Der BGH hat gleich in mehreren Grundsatzurteilen klargestellt: Wer als Käufer die gesamte Maklerprovision übernimmt, obwohl nur der Verkäufer den Makler beauftragt hat, kann das Geld in vielen Fällen zurückfordern. Auch überhöhte Zahlungen bei Doppelbeauftragungen oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führen oft dazu, dass keine Provision fällig wird. In diesem Beitrag erklären […]
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