Wer nach einem Verkehrsverstoß den Fahrer nicht benennen kann, riskiert die Anordnung eines Fahrtenbuchs. Das gilt auch beim ersten Mal und selbst dann, wenn der Verstoß nur mit einem Punkt bewertet wird. Das VG Hamburg hat entschieden, dass eine zwölfmonatige Fahrtenbuchauflage verhältnismäßig sein kann – trotz erstmaliger Ordnungswidrigkeit. Eine Fahrzeughalterin […]
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