Der BGH hat entschieden, dass Ermittlungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Sensor eines Smartphones legen dürfen. Das Urteil regelt eine bislang umstrittene Frage im Spannungsfeld zwischen moderner Technik und klassischen Ermittlungsbefugnissen. Es dürfte weitreichende Folgen für die Strafverfolgung und den Schutz digitaler Privatsphäre haben. Der […]
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