Der FOCUS darf seine Ärztesiegel weiter vergeben. Das OLG München sah darin nun keine Irreführung, sondern eine redaktionelle Empfehlung. Die Ärztesiegel „TOP MEDIZINER“ und „FOCUS Empfehlung“ des FOCUS-Verlagshauses dürfen weiterhin verwendet werden. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied, dass Verbraucher diese Auszeichnungen als redaktionelle Empfehlungen und nicht als objektive Prüfsiegel verstehen. […]
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