Ein Energieversorger darf mit „klimaneutralem Gas“ werben, wenn er nachvollziehbar erklärt, dass die CO₂-Emissionen vollständig kompensiert werden. Eine genaue Aufschlüsselung der Kompensationsmaßnahmen ist dabei nicht zwingend erforderlich – das hat das OLG Hamburg entschieden. Doch was heißt das für Unternehmen, die mit Klimaschutz werben? Ein Energieversorger darf auf seiner Website […]
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