Die SPD und Artikel 33 Grundgesetz
Der Frontalangriff auf die Grundrechte. Artikel 33 Grundgesetz gehört zwar nicht zu den Grundrechten im formalen engeren Sinne, weil er nicht im Grundrechtekatalog (Kapitel I. „Die Grundrechte“ Art. 1 bis 19) steht, zählt aber zu den „grundrechtsgleichen Rechten“, weil dessen Verletzung nach Artikel 94 Abs. 1 Nr. 4a von „jedermann“ mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden […]