Der „Rückbau“, also der Abriß von Windrädern nach Ablauf der 20jährigen Steuersubventionierung, müßte nach Recht und Gesetz eigentlich bundesweit vollständig erfolgen. Heißt: Nicht nur Stiel und Propeller, auch der Stumpf, das Fundament, müßte komplett raus, damit renaturiert werden kann. Bislang gibt es aber meist nur eine Auflage, den obersten Meter abzutragen, damit man das Stahlbetonmonster […]
Der Beitrag „Rechtliche Unschärfen“: Müssen Steuerzahler bald kompletten Rückbau berappen? erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.