1. Gerichte müssen prüfen, ob das Programm ausgewogen ist (lto.de, Annelie Kaufmann) In einer “überraschenden Entscheidung” habe das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein kann, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein ausreichend ausgewogenes und vielfältiges Programm bietet. Nun müsse der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klären, ob es “hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite” im Programm der […]

