Zoll darf russischen Öltanker Eventin vorläufig nicht einziehen
Der Zoll darf den als Teil der russischen Schattenflotte gelisteten Öltanker "Eventin" inklusive Ladung vorläufig nicht einziehen und verwerten. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei getrennten, aber sachlich... Read more...

