1. Christina Block verliert gegen Spiegel-TV (lto.de, Felix W. Zimmermann) Das Landgericht Hamburg habe einen Unterlassungsantrag der Unternehmerin Christina Block abgewiesen, mit dem sie “Spiegel TV” die Veröffentlichung von Ermittlungsdetails zu ihrem laufenden Entführungsprozess verbieten wolle. Die zuständige Pressekammer habe geurteilt, dass es sich um zulässige Verdachtsberichterstattung handele. An dem Fall bestehe ein “überragendes Informationsinteresse”. […]

