Am 20. 4. 2020 hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden im Musterfeststellungsklageverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig entschieden, dass die Zinsanpassungsklauseln in Sparverträgen der Sparkasse unwirksam seien. Das Oberlandesgericht entschied damit zugunsten der Verbraucher. Diese können nun hohe Zinsnachzahlungen von der Sparkasse fordern. In dem Verfahren wollte die Verbraucherzentrale Sachsen e. V., stellvertretend für rund 1000 bei ihr registrierte Verbraucher, überprüfen lassen, ob die Beklagte in Prämiensparverträgen die Zinsen richtig berechnet hatte. Dies bezweifelte die Klägerin. So enthält der streitgegenständliche Vertrag „S-Prämiensparen flexibel“ die Klausel: „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit … %…
Der Beitrag Musterfeststellungsurteil des OLG Dresden: Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen unwirksam erschien zuerst auf WBS LAW.