Für Dauerschuldverhältnisse muss ein Kündigungsbutton auf der Website eines Unternehmens zwar angeboten und dann auch leicht zu finden sein. Dass ein Kündigungsassistent auf der Website von 1und1 eine alternative Möglichkeit der Kündigung darstellt, ist dabei laut dem LG Koblenz grundsätzlich nicht rechtswidrig. Die Website des Telekommunikationsanbieter “1und1.de” war aufgrund […]
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