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Unternehmen können ihre Beschäftigten auch dauerhaft ins Ausland schicken, entschied das BAG. Aber nur, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag oder anderweitig ausgeschlossen worden ist. Arbeitgeber können aufgrund ihres arbeitsvertraglichen Direktionsrechts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den […]
Der Beitrag Recht des Arbeitgebers: Versetzung ins Ausland ist grundsätzlich möglich erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
Das Aufgeld für Silber- und Goldmünzen befindet sich auf dem Niveau der Vorwoche. Das ist zu beachten, wenn Sie jetzt Silber und Gold kaufen...
Die US-Erzeugerpreise sind im November stärker gestiegen als erwartet. Der entsprechende Index legte gegenüber Vorjahr um 7,4 Prozent zu.
Der...