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Berlin (dpo) - Das ist kein gutes Omen: Zahlreichen Beobachtern zufolge kreist bereits seit mehreren Tagen Friedrich Merz über dem Kopf von...
Tischreservierungen des Oktoberfest-Festzelts der “Ochsenbraterei” dürfen im Internet nicht von einer Eventagentur angeboten und veräußert werden. Das entschied kürzlich die unter anderem auf Wettbewerbssachen spezialisierte 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I. “Oans, zwoa, g’suffa” hieß es dieses Jahr im Münchener Oktoberfest-Festzelt “Ochsenbraterei” aufgrund der Corona-Pandemie zwar nicht. Allerdings hatten dessen Betreiber allen Grund zum Anstoßen. Schließlich gewannen diese nun einen Prozess vor dem Landgericht (LG) München I gegen eine Eventagentur, die Tischreservierungen für das Festzelt im Internet zu horrenden Preisen angeboten hatte (Urt. v. 08.10.2021, Az. 3 HK O 5593/20). 3.299 Euro statt 400 Euro pro Tisch Die…
Der Beitrag LG München I zum Oktoberfest: Tisch-Weiterkauf verboten erschien zuerst auf WBS LAW.
Nach Bekanntgabe enttäuschender US-Arbeitsmarktdaten stiegen Silber- und Goldpreis am Freitagnachmittag deutlich an.
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In den USA wurden im vergangenen Monat nur 194.000 neue Arbeitsplätze außerhalb der Landwirtschaft geschaffen. Das Ergebnis verfehlte die...