Immobilienblase, konjunkturelle Abkühlung, geopolitische Konflikte. Chinas Zentralbank eine neue Zinssenkung beschlossen. Im Reich der Mitte...
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Immobilienblase, konjunkturelle Abkühlung, geopolitische Konflikte. Chinas Zentralbank eine neue Zinssenkung beschlossen. Im Reich der Mitte...
Eine Pflegerin, die täglich nachweisbar 21 Stunden am Tag als Pflegekraft für eine ältere Frau zuhause gearbeitet hat, ist auch für diese Zeit zu vergüten. Das gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag lediglich 30 Wochenstunden vereinbart sind, so das LAG Berlin-Brandenburg. Immerhin ein finanzieller Erfolg, der große Auswirkungen für viele Pflegekräfte haben dürfte. Doch es gibt ein weiteres Problem, welches das Urteil nicht behandelt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Fall einer Pflegekraft entschieden, dass diese zumindest für 21 Stunden pro Tag zu vergüten sei, weil sie de facto fast rund um die Uhr gearbeitet hat. Dies gelte auch dann, wenn…
Der Beitrag LAG zu häuslicher 24-Stunden-Pflegekraft: Nachweisbar gearbeitete Stunden müssen vergütet werden erschien zuerst auf WBS LAW.
Das BAG hat entschieden, dass die vom EuGH vorgegebene Pflicht aller Arbeitgeber, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, bereits jetzt gilt – und zwar für alle deutschen Unternehmen. Dies ergebe sich aus einer europarechtskonformen Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Damit kommt das BAG dem Gesetzgeber zuvor und Arbeitgebern müssen sofort reagieren! „Der Arbeitgeber ist (…) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ Dieser erste Satz einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sorgt aktuell in vielen deutschen Unternehmen für Aufruhr. Die entsprechende Verpflichtung ergebe sich aufgrund einer unionsrechtskonformer Auslegung des…
Der Beitrag BAG kommt Gesetzgeber zuvor: Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gilt ab sofort erschien zuerst auf WBS LAW.