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Verwendet ein Webseitenbetreiber ein Bild auf seiner Internetseite, auf welchem, unter anderem, auch ein Fotomodell zu sehen ist, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz des Models. Diesen Urteilsspruch konnte WBS jüngst vor dem LG Düsseldorf erstreiten. Die Entscheidung des Gerichts folgte dabei vollumfänglich der Argumentation von WBS. Ein Erfolg, der sicherlich noch für weitere Verfahren maßgebend sein wird. In der Sache klagte ein Modell gegen einen unserer Mandanten – einen Webseitanbieter aus Köln, der bereits seit mehreren Jahrzehnten eine Internetseite betreibt, auf welcher er regelmäßig Aktionsprospekte verschiedener Discounter erfasst, archiviert und analysiert. Auf Grundlage seiner Auswertungen kann er dann Prognosen abgeben,…
Der Beitrag Erfolg für WBS vor Gericht: Kein Schadenersatz für Veröffentlichung von Modellfotos erschien zuerst auf WBS LAW.
Der Goldpreis hat bei 1.600 Euro zuletzt eine wichtige Hürde genommen. Kurzfristig wird die Luft aus technischer Sicht aber etwas dünner.
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