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Die große Nachfrage nach Gold und Silber und der Ausverkauf bestimmter Gattungen gegen Jahresende führen bei einigen Anlageprodukten zu Engpässen....
+++ Bei dem piept's wohl: Fluggast will mit Waffe durch Kontrolle +++
+++ Nicola: Frau trinkt nur Fanta +++
+++ Kam mit seiner herablassenden Art...
Deutsche Edelmetall-Händler melden nach der Ankündigung eines harten bundesweiten Lockdowns einen rasanten Anstieg der Nachfrage nach Gold und...
Dortmund, München, Frankfurt (dpo) - Es ist die wohl letzte Gelegenheit in diesem Jahr: Angesichts des deutschlandweiten Lockdowns am Mittwoch...
Wer geblitzt wurde und ein Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit bekommt, darf die Messdaten von Blitzern einsehen und überprüfen. Das hat das BVerfG in Karlsruhe entschieden. Damit stärkt das Gericht die Rechte von tausenden Betroffenen. Wer Geblitzt wurde, muss im Nachhinein den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung überprüfen können. Andernfalls hat man keine Möglichkeit, sich vor Gericht zu verteidigen und muss sich blind auf das vom jeweiligen Gerät ausgegebene Messergebnis verlassen. Dass das nicht sein kann, versteht sich eigentlich von selbst. Leider gehört die Problematik jedoch zum Alltag. Daher ist der nun ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) von enormer Wichtigkeit. Das BVerfG…
Der Beitrag BVerfG zu Blitzer-Daten: Geblitzte haben Anspruch auf faires Verfahren erschien zuerst auf WBS LAW.
Das verarbeitende Gewerbe in den USA verzeichnete im November einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 5,5 Prozent gegenüber Vorjahr.
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