Der Bundesrat hat einem Regierungsvorschlag zugestimmt, der Verbraucher besser vor Gesundheitsgefahren durch chemische Druckfarben auf Lebensmittelverpackungen schützen soll. Eingeführt werden soll eine Positivliste, in der alle Farbstoffe aufgeführt sind, die gefahrlos verwendet werden dürfen. Zum Schutz der Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren im Verkehr mit bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Verordnung auf den Weg gebracht, die unter anderem eine Positivliste der Stoffe vorsieht, die bei einer solchen Bedruckung verwendet werden dürfen: die Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung; kurz „Druckfarbenverordnung“ (BR-Drucks. 655/21). Dieser Verordnung hat der Bundesrat am 26. November nun zugestimmt. Anlass der Verordnung…
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