„Gaffer“, also Schaulustige, die ein für sie spannendes Geschehen aus Neugier beobachten, gibt es an fast jeder Unfallstelle. Durch das Schießen von Fotos oder durch Filmaufnahmen kann man das Persönlichkeitsrecht der jeweiligen Unfallopfer verletzen. Oftmals stören und behindern die Zuschauer eines Unfalls auch die Rettungskräfte. Letzteres ist bei den Zuschauern […]
Der Beitrag Verletzung der Menschenwürde: Darf ein TV-Sender einen epileptischen Anfall zeigen? erschien zuerst auf WBS.LEGAL.