Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 380 Gäste und keine Mitglieder online
Versenden Unternehmen Werbemails an Kunden, obwohl diese dem Erhalt solcher Mails widersprochen haben, liegt nach Auffassung des AG Münchens ein unzulässiger Eingriff in deren Privatsphäre vor. Ein Widerspruch sei auch an keine Form gebunden. Das Amtsgericht (AG) München hat es einem Pay-TV Anbieter untersagt, Kunden Werbemails zuzusenden, ohne dass von diesen eine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Sollte dennoch Kontakt aufgenommen werden, so läge eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor, entschied das AG München (AG München 05.08.2022 Az. 142 C 1633/22). Werbemail trotz Widerspruch Der Kläger, der den Pay-TV-Anbieter über eine (auch berufliche) E-Mail-Adresse nutzte, schickte im Dezember 2021 eine E-Mail an den Pay-TV-Anbieter,…
Der Beitrag Unzulässige Werbemails: Kunde klagt erfolgreich gegen Pay-TV-Sender erschien zuerst auf WBS LAW.