Ein Postbeamter lud ein schweres Paket in seinen Wagen, dabei riss die Sehne an seinem Bizeps. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Vorfall trotz Gutachtens nicht als Dienstunfall an. Zu Unrecht, wie das VG Aachen nun festgestellt hat. Der beim Beladen des Zustellfahrzeugs erlittene Abriss der Bizepssehne ist ein Dienstunfall des Postbeamten. Die Berufsgenossenschaft hat die Anerkennung als Dienstunfall zu Unrecht abgelehnt, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Aachen (Verwaltungsgericht Aachen, Urt. v. 28.07.2022, Az. 1 K 2167/21). Der Postbeamte hatte im Mai 2020 ein etwa 30 kg schweres Paket in sein Zustellfahrzeug gehoben. Dabei erlitt er einen Riss der Bizepssehne, welcher eine Operation…
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