München (dpo) - Wieso nimmt ihn nur keiner ernst? Kai Mittner aus München wurde am Dienstag Zeuge, wie im Paulanergarten in München ein Gast...
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München (dpo) - Wieso nimmt ihn nur keiner ernst? Kai Mittner aus München wurde am Dienstag Zeuge, wie im Paulanergarten in München ein Gast...
Die EZB steckt unter allen Notenbanken am dicksten in der Klemme. Während andere schon die Zinsen anheben, muss sie neue Idee schmieden, um den...
Führen 110 zusätzliche LED-Leuchten an einem Lastkraftwagen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, weil sie andere Autofahrer so ablenken, dass es gefährlich wird? Das OLG Zweibrücken sagt nein – zumindest nicht zwangsläufig. Der für eine Showveranstaltung mit rund 110 zusätzlichen LED-Leuchten geschmückte Show-LKW wurde im September 2020 auf der Autobahn von der Polizei angehalten. Die Beamten sahen in der Zusatzbeleuchtung eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer und leiteten daraufhin ein Bußgeldverfahren ein. Nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sei hier die Betriebserlaubnis erloschen. Das Amtsgericht Landstuhl folgte dem und verurteilte den Fahrzeugführer wegen der vorsätzlichen Inbetriebnahme eines LKW trotz erloschener…
Der Beitrag Zu hell für den Straßenverkehr?: Show-LKW mit 110 LED-Leuchten angehalten erschien zuerst auf WBS LAW.