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Die März-Inflation wird mit 8,5 Prozent angegeben. Die Analystenerwartungen hatte bei 8,4 Prozent gelegen.
Der Beitrag US-Inflationsrate steigt...
Gold könnte also der Gewinner der aktuellen Geldentwertung werden. Die amerikanischen Anleger, die zu Jahresbeginn physisches Gold kaufen, haben...
Berlin (dpo) - Lange sah sich die Bundesregierung Vorwürfen ausgesetzt, sie lasse die Ukraine im Stich. Doch jetzt hat Bundeskanzler Olaf Scholz...
Geht ein rechtsverletzendes Posting viral, müssen Facebook-Nutzer bislang jeden einzelnen Repost melden. Das LG Frankfurt hingegen verpflichtet nun Facebook, eigenständig alle Kopien zu finden und zu löschen. Ein wegweisendes Grundsatzurteil. Das Landgericht (LG) Frankfurt hat entschieden, dass Facebook bei ehrverletzenden Äußerungen auch Varianten eines solchen Beitrags mit kerngleichem Inhalt ohne erneute Aufforderung der Betroffenen löschen muss. In dem Fall beschäftigten sich die Richter mit einer Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast. Diese ging gegen ein Meme auf Facebook vor, in welchem ihr ein Falschzitat untergeschoben wurde. Weil Facebook zunächst weder dieses noch die Kopien gelöscht habe, stehe der Politikerin außerdem 10.000…
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Bei einem Antrag an Google, angeblich unrichtige Inhalte aus seinen Suchergebnissen auszulisten, müsse der Suchmaschinenbetreiber im Rahmen des Möglichen prüfen, ob die Inhalte tatsächlich unrichtig sind, so der EuGH-Generalsanwalt. Dies gelte zumindest dann, wenn die Betroffenen einen Anfangsbeweis für die Unrichtigkeit der Suchergebnisse geliefert hätten. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Pitruzzella vertritt in seinen Schlussanträgen die Ansicht, dass Google dazu verpflichtet werden könne, Anträge auf Auslistung von Links aus seinen Suchergebnissen im Rahmen ihrer konkreten Möglichkeiten zu überprüfen. Dies gelte zumindest dann, wenn die Auslistungsanträge auf die Behauptung gestützt sind, die Informationen seien unrichtig und wenn die Betroffenen hierfür…
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Abmahnungen werden meist postalisch, selten aber auch per E-Mail verschickt. Doch wann ist eine solche Abmahnung wirksam zugegangen, wenn sie als PDF angehängt war? Schon, wenn sie im Postfach bzw. Spam-Ordner eingegangen ist oder erst, wenn der Empfänger sie tatsächlich geöffnet hat? Diese Frage hat nun das OLG Hamm beantwortet. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass eine Abmahnung per E-Mail in der Regel erst dann zugeht, wenn der Empfänger die als PDF angehängte Datei auch tatsächlich geöffnet hat (Beschl. v. 09.03.2022, Az. 4 W 119/20). Alternativ würde man die E-Mail-Empfänger indirekt dazu zwingen, Spam-verdächtige Anhänge zu öffnen. Unternehmen…
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