Der alternative Newsticker
NEU - Die besten Dividenden-Aktien, 800 Euro Vorteile sichern:
Wikifolios:
Hightech extrem. Die größten Tech-Aktien weltweit!
|
|
Aktuell sind 199 Gäste und keine Mitglieder online
+++ Von WLAN enttäuscht: Laschet kann Frust über Ergebnis nicht twittern +++
+++ Drückt sich gewählt aus: Olaf Scholz spricht schon wie ein...
Die Bundestagswahl ist vorbei und alle erwarten jetzt entweder eine Jamaika- (CDU, Grüne, FDP) oder eine Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP). Dabei...
Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. So entschied das LSG Baden-Württemberg und hob das Urteil der Vorinstanz auf. Ein Physiotherapeut, der als „freier Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Gemeinschaftspraxis tätig ist, ist nicht in jedem Fall selbstständig. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hob damit Urteil des Sozialgerichts Mannheim auf (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.07.2021, Az. L 4 BA 75/20). Damit ist der Physiotherapeut auch sozialversicherungspflichtig. In der Sache hatte ein Physiotherapeut aus Heidelberg, der von Mai 2017 bis Mitte 2019 neben seinem…
Der Beitrag LSG Baden-Württemberg: Freie Mitarbeiter sind nicht immer frei erschien zuerst auf WBS LAW.
Erstmals seit mehr als zwei Jahren meldet die US-Notenbank eine Abnahme ihrer im Kundenauftrag in New York eingelagerten Gold-Bestände.
Der...