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Gold und Silber erhielten in den vergangenen Tagen etwas Aufwind. ETF-Investoren sind aber noch nicht wesentlich zu Edelmetallen...
Am 18. Oktober 2021 hat die Datenschutzorganisation noyb Beschwerde gegen den Adresshändler Acxiom und die Kreditauskunftei CRIF Bürgel in Deutschland eingereicht. Der Datenhandel zwischen den Unternehmen mit personenbezogenen Daten von Millionen Deutschen verstoße gegen die DSGVO sowie nationales Datenschutzrecht. Das Europäische Zentrum für digitale Rechte (noyb; Bedeutung: „none of your business“) hat Datenschutzbeschwerden gegen eine Auskunftei und einen Adresshändler eingelegt. Die beiden deutschen Unternehmen sollen gezielt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ignorieren, teilte noyb mit. Der österreichische Verein um den bekannten Juristen und Datenschützer Max Schrems setzt damit seine Arbeit gegen rechtswidrige Geschäftspraktiken fort. Max Schrems erlangte im Oktober 2015 europaweite Bekanntheit,…
Der Beitrag Rechtswidriger Datenhandel: noyb legt Datenschutzbeschwerde gegen Adresshändler und Auskunftei ein erschien zuerst auf WBS LAW.
Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst steht ein Überstundenzuschlag erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu. Dadurch werden sie aber nicht diskriminiert, entschied der 6. Senat des BAG und gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, ob Teilzeitbeschäftigten bei Überschreiten ihrer individuellen Arbeitszeit Überstundenzuschläge zustehen. Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat es einen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag verneint (Urt. v. 15.10.2021, Az. 6 AZR 253/19). Zudem verneinte es eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigen aufgrund fehlender Vergleichbarkeit der Regelungen für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte. Konkret ging es um eine Pflegekraft, die auf der Intensivstation eines…
Der Beitrag BAG zu Überstundenzuschlägen: Keine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten erschien zuerst auf WBS LAW.