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Deutschland droht der teuerste Winter seit langem – die Energiekosten für Verbraucher steigen immer weiter. Viele Menschen suchen nun fieberhaft...
Wer als Händler Artikel auf Amazon verkauft, muss seine Angebote regelmäßig auf Verstöße hin überprüfen. Dies entschied das KG Berlin. Anders als bei eigenen Online-Shops, können Händler, die über Amazon verkaufen, die Angebote nicht selbst gestalten. Das KG Berlin entschied, dass Händler dennoch verpflichtet sind, die Angebote von Amazon auf Rechtsfehler zu prüfen. In dem Fall ging es um einen Amazon-Händler, gegen den der Kläger in der Vergangenheit bereits einen Unterlassungsanspruch erstritten hatte. Mit neuen Angeboten zweier Artikel verstieß der Beklagte wenig später gegen diese Unterlassungsverpflichtung. Der Kläger forderte daraufhin die Zahlung einer Vertragsstrafe, die er gerichtlich durchsetzte. Das Landgericht…
Der Beitrag KG Berlin: Amazon-Händler trifft Prüfpflicht für eigene Angebote erschien zuerst auf WBS LAW.
Das Vergleichsportal Verivox muss künftig seine Vergleiche von Privathaftpflichtversicherungen mit einem ausdrücklichen Hinweis auf seine eingeschränkte Marktauswahl anbieten. Dies entschied das OLG Karlsruhe, nachdem die vzbz gegen das Unternehmen geklagt hatte. Indem es zuvor nur die Versicherer anzeigte, mit denen eine Vermittlerprovision vereinbart war, habe Verivox gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Das Vergleichsportal Verivox bietet im Internet den Vergleich und die Vermittlung von Privathaftpflichtversicherungen an. Das Angebot beschränkte sich in der Vergangenheit dabei auf Versicherer, die mit Verivox eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. Es fehlten daher viele große Versicherer im Angebot der Plattform, so beispielsweise die Allianz, HUK-COBURG, Continentale, WWK und die Württembergische.…
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