In einem überraschenden Urteil vom 25. Juni 2021 hatte das LAG Hessen entschieden, dass das Fehlen sogenannter „Soll-Angaben“ in einer Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung führe. Das sah das BAG nun anders und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das LAG zurück. Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in Massenentlassungsanzeigen gegenüber der Arbeitsagentur Angaben zu Geschlecht, Alter oder Staatsangehörigkeit zu machen, da diese sogenannten „Soll-Angaben“ nach dem Willen des Gesetzgebers nicht verpflichtend seien. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil entschieden und damit Klarheit in einer bis dahin stark umstrittenen Rechtsfrage geschaffen (Urt. v. 19.05.2022, Az. 2…
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