Palma de Mallorca (dpo) - Alles ist wieder gut: Nach dem Aufschrei um sexistische Inhalte im Ballermann-Hit "Layla" haben sich die Produzenten...
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Palma de Mallorca (dpo) - Alles ist wieder gut: Nach dem Aufschrei um sexistische Inhalte im Ballermann-Hit "Layla" haben sich die Produzenten...
Osnabrück (dpo) - Zensur mitten in Deutschland? Familie Reißmann aus Osnabrück hat sich dazu entschlossen, auf der Beerdigung von Großmutter...
Comedian Thomas Spitzer durfte Luke Mockridge in einem Tweet „scheiße“ nennen. Das hat das LG Hamburg in einem Beschluss von vergangenem Montag entschieden und eine Verletzung von Mockridge in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verneint. „Scheiße“ werde umgangssprachlich häufiger eher „salopp“ verwendet und sei daher nicht als Schmähkritik oder Formalbeleidigung anzusehen. Der Tweet von Spritzer sei daher vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit erfasst und müsse nicht vom sozialen Netzwerk entfernt werden. Das hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden und eine gegen den Tweet gerichtete einstweilige Unterlassungsverfügung Mockridges erstinstanzlich abgewiesen (Beschl. v. 11.07.2022, Az. 324 O 263/22). Hintergrund des Verfahrens vor dem LG ist…
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Dass Trunkenheitsfahrten kein Kavaliersdelikt sind, ist jedem bewusst. Damit einem gerichtlich jedoch die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, muss das geführte Fahrzeug mit einem Kfz vergleichbar sein. Während das bei einem Fahrrad eindeutig nicht der Fall ist, scheiden sich bei E-Rollern die Geister. Das LG Göttingen hat nun in einem aktuellen Beschluss die Vergleichbarkeit mit Kraftfahrzeugen bejaht und einem Mann seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Göttingen werden E-Roller voll motorisiert fortbewegt und sind daher anders als Fahrräder und Pedelecs mit Kraftfahrzeugen (Kfz) vergleichbar. Als Konsequenz entzog das Gericht einem Mann, der zuvor betrunken mit einem E-Roller gefahren…
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