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Berlin (dpo) - Jetzt ist auch die Bundeskanzlerin geimpft! Wie soeben bekannt wurde, hat sich Angela Merkel heute in einem Berliner Impfzentrum...
Amazon-Händler ist für automatische Zuordnung von Warenabbildungen anderer Händler zu seinem Angebot verantwortlich Händler, die ihre Ware über die Plattform des Online-Riesen Amazon anbieten, müssen ihre Angebote regelmäßig darauf kontrollieren, ob die werbenden Bilder auch den verkauften Produkten entsprechen. Dies hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden. Amazon-Händlern ist es zuzumuten, ein längere Zeit eingestelltes Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen wurden. Wegen Verletzung dieser Prüfungspflicht hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem nun veröffentlichten Beschluss gegen eine Händlerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 € verhängt (v. 18.03.2021, Az. 6 W 8/18). Angebote auf amazon.de…
Der Beitrag OLG Frankfurt a.M.: Amazon-Händler müssen Angebote regelmäßig prüfen erschien zuerst auf WBS LAW.
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