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Moskau (dpo) - Öffentlicher Protest gegen die Invasion in der Ukraine wird in Russland aktuell streng verfolgt. Nun haben Polizisten auf dem...
Der Krieg in der Ukraine hat vielen Deutschen schmerzlich bewusst gemacht, wie schlecht sie auf den Ernstfall vorbereitet sind. Die Folge:...
Wir zeigen Ihnen 5 tolle und hygienisch einwandfreie Lifehacks, wie man die Tests und ihre Komponenten weiterverwenden kann.
Auf geschädigte Kunden im Abgasskandal kommen weitere wichtige Urteile des BGH zu: Am 24. März verhandelt er in drei Dieselverfahren darüber, wann die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen begann. Zuletzt hatte er im Februar verbraucherfreundlich entschieden, dass Neuwagen-Käufern auch nach Verjährung ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung zusteht. Im Dieselskandal kehrt weiterhin keine Ruhe ein: Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich auch 2022 mit zahlreichen wichtigen Fragen für geschädigte Käufer von manipulierten Fahrzeugen. Am 24. März 2022 hat er nun in drei gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden „Dieselverfahren“ erneut darüber zu entscheiden, wann die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Fahrzeugkäufers gegen…
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In presserechtlichen Verfahren muss es stets zügig vorangehen – die Presse lebt schließlich von Aktualität. Doch auch bei einstweiligen Verfügungen muss die Zeit für eine Anhörung reichen. Wenn nicht beide Verfahrensbeteiligte die Chance dazu bekommen, ist das ein Verstoß gegen die prozessuale Waffengleichheit. Obwohl das BVerfG dies schon mehrfach feststellte, wurde dieser Grundsatz erneut von einem Gericht ignoriert – dieses Mal vom LG Berlin. Schon 2018 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch in presserechtlichen Eilverfahren grundsätzliche beide Parteien angehört werden müssen. Vohrer war es gang und gäbe zunächst nur die Antragstellende Partei anzuhören. Obwohl das BVerfG…
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Wie erwartet wird die Federal Funds Rate um 25 Basispunkte angehoben auf den Korridor von 0,25 bis 0,50 Prozent.
Der Beitrag US-Leitzins wird um...
Ein Journalist der Daily Mail wurde von der französischen Finanzaufsichtsbehörde wegen der Weitergabe von „Insiderinformationen“ mit einer Geldbuße belegt. Er legte Investoren Marktgerüchte über die Aktienkurse von u.a. Hermès offen, bevor er die Informationen in Artikeln veröffentlichte. Der EuGH entschied nun, dass eine solche Informationsweitergabe unter Umständen erlaubt sein kann. Legen Journalisten im Rahmen ihrer Tätigkeit das baldige Erscheinen von Pressebeiträgen über Marktgerüchte offen, kann es sich hierbei um die Weitergabe von „Insiderinformationen“ handeln. Diese Vorgehensweise kann laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) aber aufgrund der Pressefreiheit zulässig sein (Urt. v. 15.03.2022, Rs. C-303/20). In zwei Artikeln, die auf der Website der…
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