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Nicht nur der Fischstäbchen-Hersteller Iglo darf die bekannte Werbefigur des alten bärtigen Seemanns „Käpt’n Iglo“ für die Bewerbung seiner Produkte nutzen. Auch sein Konkurrent, der Feinkost-Hersteller Appel Feinkost darf mit einer ähnlichen Figur werben. So entschied das OLG München jüngst. Genauso wie schon das LG München in erster Instanz, sah auch das OLG keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Seemännern und verneinte einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Die Streitigkeit landete erstmals 2018 vor Gericht. Der Fischstäbchen-Hersteller Iglo klagte gegen den Fischkonserven-Produzenten Appel Feinkost aus Cuxhaven. Der Grund: Appel Feinkost habe Iglo seine Werbeikone, den bärtigen alten Seemann mit Mütze gestohlen. Tatsächlich lächelt…
Der Beitrag OLG München über Werbefigur: Iglo muss seinen Käpt’n teilen erschien zuerst auf WBS LAW.