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Dass soziale Netzwerke manche Beiträge löschen müssen, ist bekannt. Doch wann dürfen denn Forenbetreiber und andere Online-Portale überhaupt Postings löschen oder Nutzerkonten sperren? Müssen sie dabei die Meinungsfreiheit beachten? Nun hat der BGH klare Regeln zum sog. „virtuellen Hausrecht“ für soziale Netzwerke aufgestellt. Hinweis: Dieser Beitrag wurde zuerst am 12.01.2018 veröffentlicht und nun aktualisiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat damals viele Kritiker auf den Plan gerufen, die eine Beschneidung der Meinungsfreiheit, ja gar eine Zensur durch private Netzwerke befürchten. Mittlerweile hat aber eine weitere Frage mehr an Brisanz gewonnen: Wann dürfen soziale Netzwerke, Forenbetreiber und alle anderen Webseiten mit Kommentarfunktion Beiträge löschen oder Nutzer…
Der Beitrag BGH zum virtuellen Hausrecht:Soziale Netzwerke dürfen Hasskommentare löschen erschien zuerst auf WBS LAW.