Normalerweise erstattet der Staat einem nach einem Freispruch keine Kosten für Privatgutachten. Das sieht aber anders aus, wenn das Gericht aufgrund eines Hinweises deutlich macht, dass es kein Gerichtsgutachten in Auftrag geben werde. Wer in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gezwungen ist, mit einem notwendigen Privatgutachten seine Unschuld zu beweisen, der darf auch […]
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