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Eine Website, die Forschung für alle zugänglich macht? Meinen Titel ziert ein Fragezeichen, ebenso wie mein erster Satz. Das Fragezeichen im Titel bedeutet, dass man fragen muss, ob Zensur wirklich stattfindet, und das zweite Fragezeichen bedeutet, dass es definitiv eine Frage hinsichtlich der Legitimität einer Selbstverpflichtung ist. Eine Auflösung des zweiten Fragezeichens würde das erste Fragezeichen entfernen, aber das mag die Leserschaft entscheiden.
[Vorbemerkung des Übersetzers: Der Titel gilt zunächst einmal wieder für die USA. Hierzulande ist man aber vermutlich noch realitätsfremder als dort. – Ende Vorbemerkung] Man muss nur genug von diesem grünen Zeug lesen, dann wird man allmählich erkennen, dass fast alles, was man über vermeintliche Lösungen bzgl. Klimawandel hört, einer wahnhaften Idee entspringt.
Der BGH wird gleich in zwei Fällen zum Recht auf Vergessen entscheiden. In einem der Fälle hatte das OLG Frankfurt am Main zuvor entschieden, dass die vor der DSGVO anwendbaren Grundsätze zum Recht auf Vergessenwerden nicht mehr uneingeschränkt anwendbar sein sollen. Art. 17 DSGVO, der dieses Recht nun gesetzlich vorsieht, verlangt stattdessen eine umfassende Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Löschungsinteresse des Betroffenen. In der google spain Entscheidung war der EuGH noch von einem grundsätzlichen Überwiegen des Rechts auf Vergessenwerden ausgegangen. Der Bundesgerichtshof wird am 15.06.2020 gleich in zwei Fällen verhandeln und im Anschluss über die Frage zu…
Der Beitrag BGH verhandelt in zwei Fällen: Recht auf Vergessenwerden nach der DSGVO erschien zuerst auf WBS LAW.