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Wenn Sie nicht auf dem Laufenden sind, was es mit Amyloidosis auf sich hat, dann bitten wir Sie, unseren letzten Beitrag zu diesem Thema zu lesen, in dem wir Amyloidosis als Ursache der...
Wie stellen Sie sich den typischen Tafelnutzer vor? Wer ist auf das Angebot von Tafeln angewiesen? Wenn man uns diese Fragen gestellt hätte, wir hätten beide Fragen FALSCH beantwortet. Jedenfalls...
Können Sie sich daran erinnern, dass in deutschen Medien von der “hauchdünnen Mehrheit” der US-Domacrats im House of Representative die Rede gewesen ist. Daran, dass der Patt im US-Senate [50:50],...Seit wenigen Tagen läuft die WM in Katar und trotz der zahlreichen politischen Diskussionen im Voraus rollt nun der Ball und viele Menschen wollen dabei zuschauen. Katar hat allerdings eine zweistündige Zeitverschiebung zu Deutschland, weshalb viele Spiele bereits mittags und nachmittags stattfinden – gerade dann, wenn viele arbeiten müssen. Doch […]
Der Beitrag WM & Job: Fußball am Arbeitsplatz – Das sollten Sie wissen erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
Elon Musk kündigt Twitter-Mitarbeiter. Doch diese wehren sich. Eine arbeitsrechtliche Einordnung.
Der Beitrag <strong>Massenentlassungen nach Musk-Übernahme: Was Twitter-Angestellte in Deutschland wissen müssen</strong> erschien zuerst auf WBS.LEGAL.
Wird eine Person als „Gollum“ bezeichnet, so kann dies beleidigend sein und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen. Dies hat das LG München I entschieden. Neben Beleidigungen wie Idiot, Trottel oder Depp werden Leute gerne auch durch Vergleiche mit fiktiven Charakteren beleidigt. Doch Beleidigungen wie „Pumuckl“, „Ihr Schlümpfe“ oder auch […]
Der Beitrag LG München I zu „Herr der Ringe“: Gollum-Vergleich ist eine Beleidigung erschien zuerst auf WBS.LEGAL.