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Nach dem LG Köln müssen Radfahrer nur ca. 50 cm Abstand von parkenden Autos einhalten, wenn sie an ihnen vorbei fahren. Kommt es hingegen zu einem Unfall, weil der Autofahrer die Tür weit öffnet und der Radfahrer dagegen fährt, ist allein der PKW-Fahrer Schuld. Das Landgericht Köln (LG) hat entschieden, dass es allein in der Verantwortung eines Autofahrers liegt, darauf zu achten, beim weiten Öffnen der Tür auf vorbeifahrende Radfahrer zu achten. Radfahrer müssten von parkenden Autos hingegen nur einen geringen Abstand von ca. 50 cm einhalten, um ein geringfügiges Öffnen der Autotür einzukalkulieren. Das Gericht sprach deshalb einem Radfahrer…
Der Beitrag Radfahrer kollidiert mit Autotür: Volle Verantwortung des Autofahrers erschien zuerst auf WBS LAW.
Der Versuch mit Hilfe von Faktencheckern Informationen und vor allem diejenigen, die sie vorbringen, zu diskreditieren, und zwar auf Basis der reklamierten Korrektheit des eigenen Faktenchecks, er...Die Bestände des SPDR Gold Shares (GLD) sanken innerhalb einer Woche um weitere 11 Tonnen. Der größte Silber-ETF verlor 295 Tonnen Silber.
Der...
Der Goldpreis verzeichnete im August ein Minus von 0,6 Prozent. Der September brachte in den vergangenen fünf Jahren nur Verluste.
Der Beitrag So...