Wer in Deutschland krank wird, hat einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Für die meisten Arbeitgeber ist es selbstverständlich, dass sie ihre Mitarbeiter auch im Krankheitsfalle nicht im Stich lassen. Ärgerlich ist es aber, wenn die Mitarbeiter wegen ihrer eigenen Sorglosigkeit „unnötig“ krank werden. Haben Arbeitnehmer ihre Erkrankung grob fahrlässig selbst verschuldet, haben sie daher auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das ArbG Kiel hat nun jedoch entschieden, dass die Reise in ein Corona-Hochrisikogebiet kein ausreichender Grund ist, um dem Arbeitnehmer im Falle einer Coronaerkrankung das Arbeitsentgelt zu streichen. Dass ein Arbeitnehmer wegen einer Reise ins Corona-Hochrisikogebiet arbeitsunfähig ist, stellt keinen ausreichenden Grund…
Der Beitrag Corona nach Urlaubsreise: Gehalt trotz Reise in Corona-Hochrisikogebiet erschien zuerst auf WBS LAW.


und was sie sonst noch können, das fällt uns derzeit nicht ein, falls es überhaupt noch etwas gibt … Ein paar Zahlen gefällig: 21.786.000.000 Euro Das ist die Höhe der JÄHRLICHEN ZINSZAHLUNGEN,...