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Weil sie ihre eingetragene Wort- und Bildmarke „Schützenlisl“ nicht regelmäßig benutzte, hat die Brauereigesellschaft „Stiftl GmbH“ ihre Markenrechte daran verwirkt. So entschied das LG München und gab das „Schützenlisl“ damit wieder zur allgemeinen Nutzung frei. So darf nun auch die Brauerei-Konkurrentin, die Münchener „Kindl GmbH“, den Namen und das Portrait des Brauerei-Wahrzeichens für die eigenen Brauhäuser benutzen. Sie betrieb Wirtshäuser, ein Wiesnzelt und bekam ganz nebenbei stolze 12 Kinder. Die „Schützenlisl“ war der Prototyp der tüchtigen bayerischen Kellnerin und Wirtin. Aus dem einfachen „Biermadl“ Coletta Möritz wurde schnell die weltbekannte Schützenlisl, ein Symbol für die Münchner Kellnerinnen. Manche sagen sogar,…
Der Beitrag Brauerei-Wahrzeichen: Das „Schützenlisl“ ist nicht länger geschützte Marke erschien zuerst auf WBS LAW.
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