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Verstehen Sie Putin? Das schaffen in letzter Zeit immer weniger Menschen – zu weit hat sich die Sprache Putins von der Sprache der...
Berlin, Moskau (dpo) - Wladimir Putin hält die Welt in Atem: Bei seiner grausamen Invasion der Ukraine scheint der russische Präsident inzwischen...
Offiziell wurden im vergangenen Monat 678.000 neue Stellen außerhalb der Landwirtschaft geschaffen. Die Prognosen sahen ein Jobwachstum von rund...
Viele Menschen ziehen wegen Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht. Das AG Bad Iburg hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mann mit einer installierten Kamera das Grundstück seiner Nachbarin filmen konnte. Auch wenn die Kamera alle Bereiche außerhalb seines eigenen Grundstücks verpixelt, ist das unzulässig und die Nachbarin kann die Entfernung der Kameras verlangen, so die Richter. An einer Hauswand installierte Videokameras können dazu führen, dass das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt ist. Dies hat das Amtsgericht (AG) Bad Iburg nun entschieden. Es genüge nach Auffassung des Gerichts bereits, dass die Nachbarin eine Überwachung objektiv ernsthaft befürchten müssen – unabhängig…
Der Beitrag Private Videoüberwachung: Nachbarn müssen Kameras bereits bei Überwachungsdruck entfernen erschien zuerst auf WBS LAW.
In dieser neuerlichen Krise zeigt sich einmal mehr der wahre Wert des Goldes. Gold kann man nicht essen, aber es rettet die finanzielle...
Nicht nur der Euro-Goldpreis ist zuletzt auf ein neues Rekordhoch gestiegen, auch Goldmünzen und Goldbarren sind derzeit so teuer wie nie...
Am 20. März 2022 entfallen viele bisher im Zuge der Corona Pandemie geltenden Regelungen. Das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“ brachte als wichtigste Neuerungen die 3G Regel am Arbeitsplatz sowie die Homeoffice-Pflicht mit sich. Die Geltungsdauer war bis zum 19. März 2022 befristet. Bund und Länder haben gemeinsam entschieden, das Gesetz nicht zu verlängern. WBS informiert, was zukünftig am Arbeitsplatz gilt. Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 beschlossen, dass alle „tiefgreifenden Maßnahmen“ am 20. März 2022 entfallen sollen, wenn die Situation in den Krankenhäusern unter Kontrolle ist. Arbeitsrechtlich läuft damit nicht nur die Homeoffice-Pflicht aus,…
Der Beitrag Homeoffice-Pflicht & 3G-Regelung: Lockerungen am Arbeitsplatz erschien zuerst auf WBS LAW.