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Das OLG München hat in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren entschieden, dass die gesetzlichen Ansprüche auf Auskunft und Zahlung einer angemessenen Speichermedienvergütung gegenüber Herstellern, Händlern und Importeuren bestehen können, jedoch gilt dies nicht für Online-Marktplatzbetreiber, da diese nicht in die Vertriebsketten eingebunden sind. Es gibt unzählige Online-Marktplatzbetreiber im Internet. Von Amazon bis zu Ebay-Kleinanzeigen gibt es inzwischen diverse Plattformen, auf denen von Lebensmitteln bis zu elektronischen Geräten fast alles zum Verkauf angeboten wird. Gerade bei eher unscheinbaren Geräten, wie USB-Sticks oder Speicherkarten für Handys oder Digitalkameras gab es dabei lange Zeit erhebliche Unsicherheiten für die Marktplatzbetreiber. Diese sahen sich…
Der Beitrag Anbieten von Speichermedien und Geräten: Kein Anspruch gegen (Online-) Marktplatzbetreiber erschien zuerst auf WBS LAW.
Köln (dpo) - Er geht mit gutem Beispiel voran: Schon seit Jahren trägt Kirchenmusiker Alexander Olmanns (49) stets einen Orgelspendeausweis bei...
Mit der neuen Bundesregierung sind einige Änderungen im Hinblick auf Corona in Kraft getreten, die bei Arbeitgebern Handlungsbedarf auslösen. Mit den weiteren Vorgaben für Betriebe soll das Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ aufgefangen werden. Ein Überblick: Die Arbeitswelt muss auch weiterhin gut informiert bleiben und sich auf immer wieder neue Vorgaben einstellen. Diese ergeben sich aus dem Gesetz zur Änderung des IfSG und weiterer Gesetze der Ampel-Koalition. WBS informiert, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun achten müssen. 3G am Arbeitsplatz § 28b IfSG regelt die 3G-Zutrittsbeschränkungen zur Betriebsstätte. Diese gilt überall dort, wo bei der Arbeit Kontakte mit dem…
Der Beitrag Corona am Arbeitsplatz: Die Vorgaben der Ampel-Koalition erschien zuerst auf WBS LAW.