Dortmund (dpo) - Dramatische Szenen spielten sich heute für Mats Hummels in einer Bäckerei-Filiale in Dortmund ab. Nachdem der BVB-Star ein...
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Dortmund (dpo) - Dramatische Szenen spielten sich heute für Mats Hummels in einer Bäckerei-Filiale in Dortmund ab. Nachdem der BVB-Star ein...
Eine Werbeanzeige für ein Produkt gegen das Reizdarmsyndrom, die im Deutschen Ärzteblatt erschien, zitierte einen Arzt, der der Verwendung nie zugestimmt hatte. Doch das ist nicht per se unzulässig, entschied das OLG Köln. Ein Ärztlicher Direktor einer Universitätsklinik entdeckte im Deutschen Ärzteblatt ein Zitat seiner selbst in einer Werbung für ein Produkt gegen das sogenannte Reizdarmsyndrom (RDS). Die Herstellerin des Produkts nutzte allgemeine Aussagen des Arztes zu Diagnose- und Therapieproblemen des RDS, die er anlässlich einer Pressekonferenz tätigte, unter Nennung seines Namens und setzte sie in einen werblichen Kontext. Dagegen wollte sich der Betroffene mit einer Unterlassungsklage wehren, die jedoch…
Der Beitrag Ungefragt zitiert: Werbeanzeigen mit Zitaten ohne Zustimmung zulässig erschien zuerst auf WBS LAW.
Der BGH hat entschieden, dass das Sportgericht beim Deutschen Fußball-Bund weiterhin „Geldstrafen“ gegen Vereine wegen randalierender Fans verhängen darf. Dass die Vereine an Fan-Ausrastern keine Schuld trügen, ändere daran nichts – denn die „Strafen“ dienten eigentlich zur Prävention. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil in der Praxis? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sog. „Verbandsstrafen“ des DFB-Sportgerichts weiterhin zulässig sind. Es verstoße nicht gegen Grundsätze der Rechtsordnung (ordre public), dass hier ein Verein mit einer „Strafe“ belegt werde, wenn eigentlich randalierende Fans die Störungen verursacht hätten. Denn es handele sich überhaupt nicht um eine Strafe, sondern um eine…
Der Beitrag BGH zu „Verbandsstrafen“ im Fußball: Vereine müssen für randalierende Fans zahlen erschien zuerst auf WBS LAW.
Die Erkenntnisse aus dem gestrigen Fed-Statement haben den Goldpreis etwas gestärkt. Die Fed druckt weiter Geld, nur etwas langsamer als...
Der Kampf gegen das Rauchen wird in Europa immer weiterverfolgt. Die Mindeststeuer für Tabak wird bald erneut erhöht und fast alle Innenräume sind mittlerweile rauchfrei. Doch die Tabakindustrie versucht weiterhin ihre Produkte an den Mann zu bringen – in den letzten Jahren vermehrt durch E-Zigaretten. Doch Werbung im Internet, die das Image von E-Zigaretten gegenüber normalen Zigaretten verbessern soll, ist unzulässig. Das entschied das OLG Saarbrücken für Fälle, in denen das Produkt als „gesünder“ beworben wurde. E-Zigaretten und die süßlichen Nebelschwaden, die sie produzieren, sind aus dem Stadtbild heute kaum mehr wegzudenken. Auch Werbung für die Produkte sieht man immer…
Der Beitrag OLG Saarbrücken: Werbung für E-Zigaretten bleibt verboten erschien zuerst auf WBS LAW.
Die Perth Mint hat im Oktober weniger Gold und Silber zu Anlagezwecken abgesetzt als im Vormonat. An Silbermünzen produzierte man aber, was...