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Es ist eine der Schlagzeilen dieser Tage: „Achtung Autofahrer, der Handyblitzer kommt.“ Zu reißerischen Überschriften wie dieser führte eine Mitteilung der niederländischen Polizei zum aktuellen Pilotversuch mit sogenannten „Handyblitzern“ – Radarfallen, die automatisiert erkennen sollen, ob ein Fahrzeugführer während der Fahrt unerlaubterweise sein Handy nutzt. Ob die Handyblitzer künftig auch in Deutschland eingesetzt werden können, erläutert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Seit 1. Oktober läuft der Test mit den neuen Geräten in den Niederlanden. Auch Australien setzt die Technologie bereits ein, deren künstliche Intelligenz erlernen soll, selbstständig zu erkennen, „ob ein Fahrer während der Fahrt ein mobiles elektronisches Gerät in…
Der Beitrag RA Solmecke erläutert die Rechtslage: Kommt der Handyblitzer auch in Deutschland? erschien zuerst auf WBS LAW.
Sie prägen inzwischen das abendliche Straßenbild in deutschen Städten. Sie liefern Essen oder sammeln E-Roller ein und bekommen ihre Aufträge per App. Die Rede ist von sog. Crowdworkern. Zumeist gelten sie als Selbständige. Einen Anspruch auf Mindestlohn und Urlaub haben sie bislang nicht. In München klagte daher ein Crowdworker auf Beschäftigung. Nun hat das LAG München entschieden. Eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis. Das heißt: Wer kleine Jobs übernimmt, die über Apps und Internetplattformen vermittelt werden, ist bei den Internetfirmen nicht angestellt. Crowdworker sind somit…
Der Beitrag LAG München zum Arbeitnehmerstatus: Crowdworker sind Selbständige und keine Angestellten erschien zuerst auf WBS LAW.