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Wer jetzt Gold kaufen möchte, begegnet im Handel stabilisierten Preisen aufgrund eines anhaltenden schwachen Euros. So ist die Lage am 1. Juli...
Hamburg, Palma (dpo) - Es war nur eine Frage der Zeit, bis Personalnot und Überlastung an deutschen Flughäfen zu gefährlichen Fehlern führen...
Anfang des Jahres entschied ein Gericht: Wer die Online-Version von „Google Fonts“ – ein Verzeichnis von Schriftarten – nutzt, kann damit gegen die DSGVO verstoßen. Dies machen sich jetzt einige Privatpersonen zunutze und überziehen Webseitenbetreiber mit Schadensersatzforderungen. Ist das rechtens? Und wie können Betroffene reagieren? In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Webseiten mit einer .de-Endung. Unzählige von ihnen nutzen „Google Fonts“. Laut einem Gerichtsurteil aus diesem Jahr kann die Verwendung dieses Google Dienstes ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher einen Datenschutzverstoß darstellen. Folge: Das Gericht verurteilte den Webseitenbetreiber zur Unterlassung, Auskunft und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes (Landgericht (LG) München, Urt.…
Der Beitrag Abmahnwelle wegen Google-Webfonts: Mit unserem Musterschreiben reagieren Sie richtig! erschien zuerst auf WBS LAW.
Gold ist ein exzellenter Fluchtwert im Falle einer langanhaltenden Stagflation in Europa, ganz besonders angesichts des sinkenden physischen...
+++ Lasso: Cowboy wünscht keine Änderung an seinem Fangseil +++
+++ Naht: Krankenschwester erscheint zum Fädenziehen +++
+++ Ein bisschen Bass muss...